Tiefenpsychologische Psychotherapie in München
Kassentherapie
AKTUELL SIND ALLE KASSENPLÄTZE BELEGT.
Die Kosten einer Kassentherapie werden von der Krankenkasse übernommen.
Behandelt werden können ausschließlich gesetzlich versicherte PatientInnen ab 18 Jahren.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Kassenplätze begrenzt ist und derzeit nur Behandlungen bis zum zweiten Quartal 2026 angeboten werden können.
Abrechnungen mit privaten Krankenkassen sind voraussichtlich erst ab Juli 2026 möglich. Privatversicherte PatientInnen können jedoch als SelbstzahlerInnen aufgenommen werden.
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In den ersten Sitzungen – den sogenannten Sprechstunden und der Probatorik (insgesamt 7 Sitzungen à 50 Minuten) – wird gemeinsam geprüft, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll und zielführend ist.
Dabei überprüfe ich, ob eine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt, ob das von mir angebotene Verfahren geeignet ist und ob ich über die notwendige fachliche Kompetenz verfüge.
Außerdem beurteile ich, ob ich mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen vorstellen kann.
Auch Sie sollten für sich klären, ob Sie den Eindruck haben, „in den richtigen Händen“ zu sein.
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Damit die Krankenkasse die Kosten für die Therapie übernimmt, muss eine behandlungsbedürftige psychische Diagnose vorliegen.
Sie müssen wöchentlich an den Sitzungen teilzunehmen.
Außerdem ist ein Konsiliarbericht erforderlich. Dabei handelt es sich um ein Formular, das von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ausgefüllt wird, um körperliche Ursachen für Ihre Symptome auszuschließen.
Ich empfehle Ihnen außerdem, die Voraussetzungen unter „Therapeutisches Arbeiten“ im Hauptmenü zu lesen.
Danach kann ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden.
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KZT 1: 12 Sitzungen
KZT 2: KZT 1 plus 12 Sitzungen
LZT: 60 SitzungenIn besonderen Fällen können im Fortführungsantrag weitere 20 bis 40 Sitzungen beantragt werden.
Das Stundenkontingent dient als Richtwert und muss nicht vollständig ausgeschöpft werden. Wenn beispielsweise eine Langzeittherapie (LZT) bewilligt wurde, Sie aber bereits nach der 32. Sitzung symptomfrei sind, kann eine vorzeitige Beendigung sinnvoll sein.
Wichtig ist, dies in gemeinsamer Absprache zu tun, um einen bewussten Abschiedsprozess zu ermöglichen – dieser unterstützt unter anderem den nachhaltigen Transfer in den Alltag.
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Die Anzahl der Sitzungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Ihrem therapeutischen Verständnis, Ressourcen, Behandlungszeitpunkt sowie Art und Ausprägung der Symptome.
Üblich ist zunächst ein Antrag auf KZT 1 (12 Sitzungen).
Am Ende von KZT 1 wird entschieden, ob die Therapie mit KZT 2 (weitere 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (LZT) mit 48 Sitzungen fortgesetzt wird.
In manchen Fällen kann KZT 2 vor der LZT beantragt werden, wobei sich die LZT dann auf 36 Sitzungen reduziert. Insgesamt sind so maximal 60 Sitzungen möglich, zum Beispiel:
12 Sitzungen KZT 1 + 48 Sitzungen LZT
oder 12 Sitzungen KZT 1 + 12 Sitzungen KZT 2 + 36 Sitzungen LZT.
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Liebe Patientinnen und Patienten,
dies ist mir ein Anliegen: Zahlreiche Studien belegen, dass der Therapieerfolg maßgeblich von der Qualität der Beziehung zwischen PatientInnen und TherapeutInnen abhängt.
Das bedeutet nicht, dass immer Einigkeit herrschen muss – auch Momente von Unverständnis, Irritation, Verunsicherung oder sogar Ärger können Teil der Zusammenarbeit sein. Entscheidend ist jedoch, dass eine vertrauensvolle und belastbare Basis besteht.
Ich weiß, dass Therapieplätze begehrt und Wartezeiten lang sind. Dennoch bitte ich Sie: Wenn Sie von Anfang an das Gefühl haben, „es passt nicht“, seien Sie ehrlich – mit sich selbst und mit mir.
SelbstzahlerInnen
In diesem Setting können Paare, Jugendliche und Erwachsene begleitet und behandelt werden.
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Die erste Sitzung dient dazu, Ihr Anliegen zu klären, mich kennenzulernen und gemeinsam zu prüfen, ob eine weitere Zusammenarbeit für uns beide passend ist.
Selbstverständlich können Sie sich nach dem Termin Bedenkzeit nehmen und mir zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Rückmeldung geben.
Die erste Sitzung wird nur berechnet, wenn wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden.
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Schnellerer Therapiebeginn : geringere Wartezeiten und keine bürokratischen Hürden wie Antragstellung bei der Krankenkasse.
Mehr Diskretion : Es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse – dies ist relevant z. B. bei bestimmten Berufsgruppen, bei geplanten Versicherungsabschlüssen oder laufenden Gerichtsverfahren.
Individuellere Gestaltung : Mehr Flexibilität bei Methoden, Frequenz und Dauer der Sitzungen, da keine Vorgaben durch die Kasse bestehen. Hierdurch ist ein reines Online-Format theoretisch möglich.
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Kommt es nach unserem ersten Termin zu einer weiteren Zusammenarbeit, wird ein Behandlungsvertrag erstellt, in dem unter anderem das Stundenkontingent und die Behandlungsfrequenz festgelegt werden.
Bestehende Behandlungsverträge haben Priorität. Das bedeutet, dass laufende Verträge bei Bedarf erweitert werden können.
Wenn Sie die Behandlung früher beenden möchten als vereinbart, sprechen Sie mich bitte an. Eine offene Kommunikation und gute Planbarkeit sind mir wichtig.
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Die erste Sitzung wird nur berechnet, wenn es zu einer weiteren Zusammenarbeit kommt.
Eine Psychotherapiesitzung (50 Minuten) nach dem Heilpraktikergesetz (HpG) kostet 115 Euro. Diese Leistung ist mehrwertsteuerfrei, da sie eine heilkundliche Tätigkeit darstellt.
Die Rechnungen werden monatlich per E-Mail versendet. Wenn Sie eine postalische Zusendung wünschen, sprechen Sie mich bitte gerne darauf an.
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Online-Behandlungen sind möglich.
Bitte beachten Sie, dass ich je nach Umständen – zum Beispiel bei ausgeprägter Suizidalität oder bestimmten Diagnosen – eine Online-Behandlung als kontra-indiziert einstufen kann. -
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Bedarf von verschiedenen Faktoren abhängt – wie Ihren Ressourcen, dem Behandlungszeitpunkt sowie Art und Ausprägung der Symptome, etc.
Zur Orientierung führe ich hier die Kontingente der tiefenpsychologischen Kassentherapie auf:
Im Kassensystem sind für tiefenpsychologische Behandlungen folgende Sitzungszahlen vorgesehen:
7 Sitzungen zum Kennenlernen, gefolgt von
– 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1)
– 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie 2) oder
– 60 Sitzungen (Langzeittherapie).Das bedeutet, die kürzeste Kassentherapie umfasst insgesamt 19 Sitzungen, die Langzeittherapie bis zu 67 Sitzungen.
Psychotherapie Davis
Therapie Français Munich
Französisch
Englisch
Deutsch
Sprachen
Live
Ich möchte für Live-Sitzungen plädieren, da es mir oft leichter fällt PatientInnen einzuschätzen/wahrzunehmen, wenn wir uns im selben Raum befinden.
Zudem kann der scheinbar „lästige“ Weg zur Therapiesitzung als ein erweiterter Teil des therapeutischen Prozesses dienen: In dem Sie sich auf dem Weg zur Praxis Ihrem Innerem zuwenden und im Anschluss das Erlebte nachwirken lassen.
Online
Manchmal erfordern besondere Lebensumstände besondere Behandlungen.
Auch wenn ich Live-Sitzungen bevorzuge, kann eine Online-Therapie in bestimmten Situationen sinnvoll sein – etwa bei einem Umzug, längeren Krankenhausaufenthalten, etc.
Bitte beachten Sie, dass Online-Sitzungen bei PatientInnen, welche eine Kassentherapie in Anspruch nehmen, eher die Ausnahme als die Regel darstellen dürfen.
Für Online-Sitzungen werden Softwares benutzt die von PatientInnen keine besonderen Downloads oder Programme erfordern.
Ausfallhononar
Termine sind fest für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden im voraus.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar (auch bei der Kassentherapie)in Höhe von 60 Euro in Rechnung gestellt.